Ist eine Änderung des Einladungstermins möglich?
- Ein Vorverlegen ist grundsätzlich möglich
- Spätere Inanspruchnahme ist immer möglich
- Einladungsbrief verfallen lassen
- Anruf bei der Telefon-Serviceline ca. 2 Monate vor gewünschtem Einladungstermin nötig
Eine ärztliche Zuweisung zur Mammographie ist neben dieser Einladung nicht mehr notwendig.
Können nichtversicherte Frauen teilnehmen?
Auch nicht versicherte Frauen können am Brustkrebs-Früherkennungsprogramm teilnehmen. Um eine Früherkennungsmammographie in Anspruch nehmen zu können, wird eine Sozialversicherungsnummer und eine Berechtigung im e-card System benötigt. Diese sind ohne weitere Verpflichtungen bei der Gebietskrankenkasse im jeweiligen Wohnbundesland erhältlich. Anschließend kann bei der Telefon-Serviceline 0800 500 181 eine Einladung oder Freischaltung der e-card angefordert werden. Über die Telefon-Serviceline können auch weitere Informationen bezüglich einer Programmteilnahme eingeholt werden.
Ist eine ärztliche Zuweisung noch notwendig?
Eine ärztliche Zuweisung zur Mammographie ist neben dieser Einladung nicht mehr notwendig. Als Zuweisung gilt die schriftliche Einladung.
Wie lang ist das Einladungsschreiben gültig?
Die Freischaltung Ihrer e-card verbleibt bis zur Inanspruchnahme der Mammographie aufrecht.
Was ist, wenn die Frau die Einladung nicht in Anspruch nimmt?
Dann bekommt sie nach zwei Jahren wieder eine Einladung zugeschickt, wenn sie die Kriterien für die Programmteilnahme (z.B. Alter) erfüllt.
Wie verhalten sich PatientInnen, die bereits Beschwerden haben oder schon in Behandlung sind?
Das Brustkrebsfrüherkennungsprogramm richtet sich an Frauen ohne Anzeichen von Brustkrebs. Sollten Sie Beschwerden haben, dann wenden Sie sich bitte so rasch wie möglich an die ÄrztIn Ihres Vertrauens:
Die Beschwerden könnten sein: Tastbare Knoten, Dellen oder Verhärtungen der Haut, sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehen der Brustwarzen, Blutungen oder andere flüssige Absonderungen aus der Brustwarze sofort abklären. Auch Patientinnen mit einem familiär (auch nicht direkt genetisch bedingt) erhöhten Risiko können zu einer Mammographie zugewiesen werden.
Ihre ÄrztIn wird Sie untersuchen und falls erforderlich zu einer Mammographie überweisen.
Sollten Sie ein genetisch festgestelltes erhöhtes Brustkrebs-Risiko haben oder wegen einer Brustkrebserkrankung bereits in Behandlung oder in Nachsorge stehen, werden Sie außerhalb des Programms selbstverständlich weiter von Ihrer ÄrztIn betreut.